DFI Deutsche Fondsimmobilien Holding AG

Status Status: Aktiv
Rechtsform Rechtsform: AG
Adresse Adresse: Kurfürstendamm, 188, 3. OG, 10707, Berlin
Registrierungsort Registrierungsort: Berlin
Registerindex Registerindex: 10707
Registernummer Registernummer: HRB 218719 B
Zweck: Die Gesellschaft ist eine externe AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft. Sie verfügt über eine Erlaubnis gem. §§ 20,22 KAGB. Gegenstand der Gesellschaft ist die Verwaltung von inländischem lnvestmentvermögen (kollektive Vermögensverwaltung) gemäß den insoweit einschlägigen Normen des KAGB und seiner Nebengesetze. Folgende inländische lnvestmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: Geschlossene inländische Publikums-AIF gemäß §§ 261 ff. KAGB sowie geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren dürfen: a) Sachwerte im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 1 i. V.m. § 261 Abs. 2 Nr. 1 KAGB (Immobilien), b) Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 1 i. V.m. Abs. 2 Nr. 1 KAGB sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen, c) zu Liquiditätszwecken in Vermögensgegenstände nach § 195 KAGB, d) Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 5 und 6 KAGB, sofern in der Durchschau Vermögensgegenstände gem. vorstehend lit. a) bis c) und nachstehend lit. e) erworben werden dürfen, e) Soweit es sich um geschlossene inländische Publikums-AlF handelt in Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 8 KAGB (Gelddarlehen), die ausschließlich an Gesellschaften gem. vorstehend lit. b) begeben werden und die der Finanzierung des Erwerbs von Sachwerten gem. vorstehend lit. a) und b) dienen. Soweit es sich um geschlossene inländische Spezial-AIF handelt in Vermögensgegenstände gemäß § 285 Abs. 3 KAGB (Gelddarlehen), die ausschließlich an Gesellschaften gem. vorstehend lit. b) begeben werden und die der Finanzierung des Erwerbs von Sachwerten gem. vorstehend lit. a) und b) dienen. Die Gesellschaft darf Geschäfte betreiben, die zur Anlage ihres eigenen Vermögens erforderlich sind. Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen beteiligen oder Unternehmen gründen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf die Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. Die Gesellschaft kann im ln- und Ausland Zweigniederlassungen errichten oder erwerben. Die Gesellschaft darf neben der kollektiven Vermögensverwaltung von AIF folgende Dienstleistungen und Nebendienstleistungen erbringen: a) die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Absatz 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum, soweit die Anlage in Vermögensgegenstände gemäß Ziffer 2.2 analog erfolgt, sowie die Anlageberatung (individuelle Vermögensverwaltung und Anlageberatung), b) den Vertrieb von Anteilen oder Aktien an fremden lnvestmentvermögen, c) den Abschluss von Altersvorsorgeverträgen gemäß § 1 Absatz 1 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes sowie von Verträgen zum Aufbau einer eigenen kapitalgedeckten Altersversorgung im Sinne des § 10 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b des Einkommensteuergesetzes, d) sonstige Tätigkeiten, die mit den in diesem Absatz 2.5 genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind.

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Satzung
11.04.2023 Dr. Lehmann - Durch Beschluss der Hauptver- sammlung vom 31.03.2023 ist die Satzung geändert in § 18 (Gewinn- verwendung). - -
- den Vertrieb von Anteilen oder Aktien an fremden lnvestmentver- mögen, - den Abschluss von Altersvor- sorgeverträgen gemäß § 1 Absatz 1 des Altersvorsorgeverträge-Zer- tifizierungsgesetzes sowie von Verträgen zum Aufbau einer ei- genen kapitalgedeckten Altersver- sorgung im Sinne des § 10 Absatz -
- dienen. Die Gesellschaft darf Geschäf- te betreiben, die zur Anlage ihres eigenen Vermögens erforderlich sind. Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen beteiligen oder Unternehmen gründen, wenn der Geschäftszweck des Unterneh- mens gesetzlich oder satzungsmä- ßig im Wesentlichen auf die Ge- schäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf und eine Haftung der Gesell- schaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unterneh- mens beschränkt ist. Die Gesell- schaft kann im ln- und Ausland Zweigniederlassungen errichten oder erwerben. Die Gesellschaft darf neben der kollektiven Vermö- - - -
- dienen. Soweit es sich um geschlossene inländische Spezial-AIF handelt in Vermö- gensgegenstände gemäß § 285 Abs. 3 KAGB (Gelddarlehen), die - und nachstehend lit. e) erworben werden dürfen, e) Soweit es sich um geschlossene inländische Publikums-AlF han- delt in Vermögensgegenstände ge- mäß § 261 Abs. 1 Nr. 8 KAGB (Gelddarlehen), die ausschließlich an Gesellschaften gem. vorste- hend lit. -
- Anteile oder Aktien an Gesell- schaften, die nach dem Gesell- schaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 1 i. V.m. Abs. 2 Nr. 1 KAGB sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforder- lichen Vermögensgegenstände - - -
- dienen. Die Gesellschaft darf Geschäf- te betreiben, die zur Anlage ihres eigenen Vermögens erforderlich sind. Die Gesellschaft darf sich an Un- ternehmen beteiligen oder Un- ternehmen gründen, wenn der Geschäftszweck des Unterneh- - - -
- Anteile oder Aktien an Ge- sellschaften, die nach dem Ge- sellschaftsvertrag oder der Sat- zung nur Vermögensgegenstän- de im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 KAGB so- wie die zur Bewirtschaftung die- ser Vermögensgegenstände erfor- derlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Ge- sellschaften erwerben dürfen, - und nachstehend lit. e) erworben werden dürfen, e) Soweit es sich um geschlossene inländische Publikums-AlF han- delt in Vermögensgegenstände ge- mäß § 261 Abs. 1 Nr. 8 KAGB (Gelddarlehen), die ausschließ- -
- dienen - - -
- Anteile oder Aktien an Ge- sellschaften, die nach dem Ge- sellschaftsvertrag oder der Sat- zung nur Vermögensgegenstän- de im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 KAGB so- wie die zur Bewirtschaftung die- ser Vermögensgegenstände erfor- derlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Ge- sellschaften erwerben dürfen, - und nachstehend lit. e) erworben werden dürfen, e) Soweit es sich um geschlossene inländische Publikums-AIF han- -
10.02.2021 Berge - Durch Beschluss der Hauptver- sammlung vom 08.02.2021 ist die Satzung geändert in § 2 (Gegen- stand). Die Gesellschaft ist eine KVG nach § 2 Abs. 5 (KAG -
- dienen - - -
- Anteile oder Aktien an Ge- sellschaften, die nach dem Ge- sellschaftsvertrag oder der Sat- zung nur Vermögensgegenstän- de im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 KAGB so- wie die zur Bewirtschaftung die- ser Vermögensgegenstände erfor- derlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Ge- sellschaften erwerben dürfen, - und nachstehend lit. e) erworben werden dürfen, e) Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 8 KAGB (Geld- -
- - - Die Gesellschaft ist eine Kapital- vervvaltungsgesellschaft im Sin- ne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAG -
18.01.2021 Berge Geschäftsanschrift: , § 2 (Gegenstand) und § 5 (Grundkapital und Aktien). - -
01.07.2020 Möschter Berlin Geschäftsanschrift: c/o VRB Vorratsgesellschaf- ten GmbH, Friedrichstraße 133, 10117 Berlin Aktiengesellschaft Satzung vom: 04.06.2020 Die Verwaltung eigenen Vermö- gens. Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vor- standsmitglieder oder durch ein Vor- standsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
- - - - -
29.04.2021 Berge - - Die Eintragung betreffend den Gegenstand ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt be- richtigt eingetragen: -

Firmendokumente

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DFI Deutsche Fondsimmobilien Holding AG ist ein Unternehmen vom Typ AG, das in Berlin registriert ist. Das Unternehmen ist in den Bereichen Die Gesellschaft ist eine externe AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft. Sie verfügt über eine Erlaubnis gem. §§ 20,22 KAGB. Gegenstand der Gesellschaft ist die Verwaltung von inländischem lnvestmentvermögen (kollektive Vermögensverwaltung) gemäß den insoweit einschlägigen Normen des KAGB und seiner Nebengesetze. Folgende inländische lnvestmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: Geschlossene inländische Publikums-AIF gemäß §§ 261 ff. KAGB sowie geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren dürfen: a) Sachwerte im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 1 i. V.m. § 261 Abs. 2 Nr. 1 KAGB (Immobilien), b) Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 1 i. V.m. Abs. 2 Nr. 1 KAGB sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen, c) zu Liquiditätszwecken in Vermögensgegenstände nach § 195 KAGB, d) Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 5 und 6 KAGB, sofern in der Durchschau Vermögensgegenstände gem. vorstehend lit. a) bis c) und nachstehend lit. e) erworben werden dürfen, e) Soweit es sich um geschlossene inländische Publikums-AlF handelt in Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 8 KAGB (Gelddarlehen), die ausschließlich an Gesellschaften gem. vorstehend lit. b) begeben werden und die der Finanzierung des Erwerbs von Sachwerten gem. vorstehend lit. a) und b) dienen. Soweit es sich um geschlossene inländische Spezial-AIF handelt in Vermögensgegenstände gemäß § 285 Abs. 3 KAGB (Gelddarlehen), die ausschließlich an Gesellschaften gem. vorstehend lit. b) begeben werden und die der Finanzierung des Erwerbs von Sachwerten gem. vorstehend lit. a) und b) dienen. Die Gesellschaft darf Geschäfte betreiben, die zur Anlage ihres eigenen Vermögens erforderlich sind. Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen beteiligen oder Unternehmen gründen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf die Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. Die Gesellschaft kann im ln- und Ausland Zweigniederlassungen errichten oder erwerben. Die Gesellschaft darf neben der kollektiven Vermögensverwaltung von AIF folgende Dienstleistungen und Nebendienstleistungen erbringen: a) die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Absatz 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum, soweit die Anlage in Vermögensgegenstände gemäß Ziffer 2.2 analog erfolgt, sowie die Anlageberatung (individuelle Vermögensverwaltung und Anlageberatung), b) den Vertrieb von Anteilen oder Aktien an fremden lnvestmentvermögen, c) den Abschluss von Altersvorsorgeverträgen gemäß § 1 Absatz 1 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes sowie von Verträgen zum Aufbau einer eigenen kapitalgedeckten Altersversorgung im Sinne des § 10 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b des Einkommensteuergesetzes, d) sonstige Tätigkeiten, die mit den in diesem Absatz 2.5 genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind. tätig. Die Registrierungsnummer lautet HRB 218719 B. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Berlin, Kurfürstendamm 188, 3. OG, 10707. Diese Adresse bestätigt die lokale Präsenz und Erreichbarkeit von DFI Deutsche Fondsimmobilien Holding AG. Mit einer klaren Geschäftsausrichtung und einer soliden rechtlichen Grundlage ist DFI Deutsche Fondsimmobilien Holding AG ein vertrauenswürdiger Partner für Kunden und Geschäftspartner in der Region Berlin und darüber hinaus.

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