Deutsche Telefon Standard AG


Historische Daten
Datum | Adresse | Rechtsform | Gegenstand | Rechtsverhältnisse | Satzung | Kommentar |
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28.05.2019 Lotz | - | - | - | Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 20.03.2019 im Wege des Formwechsels in die Deutsche Telefon Standard GmbH mit Sitz in Mainz (Amtsgericht Mainz HRB 48904) umgewandelt. Das Genehmigte Kapital I/2015 ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20.03.2019 aufgehoben. Das Bedingte Kapital 2010/ I ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20.03.2019 aufgehoben. Das Bedingte Kapital 2010/ II ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20.03.2019 aufgehoben. Das Bedingte Kapital IV, beschlossen von der Hauptversammlung vom 22.05.2018, ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20.03.2019 aufgehoben. Der mit der Wagnisfinanzierungsgesellschaft für Technologieförderung in Rheinland-Pfalz (WFT) mbH mit Sitz in Mainz (Amtsgericht Mainz HRB 5625) am 24.02.2009 geschlossene Teilgewinnabführungsvertrag ist zum 31.12.2009 aufgehoben. | - | Fall 38 |
11.04.2019 Lotz | - | Aufgrund der durch die Hauptversammlung vom 27.04.2017 beschlossenen bedingten Kapitalerhöhung um bis zu EUR 2.600.000,00 (bedingtes Kapital III) sind insgesamt 2.600.000 neue Stückaktien aus dem bedingten Kapital III gegen Wandlung von Wandelschuldverschreibungen in Höhe von insgesamt EUR 2.600.000,00 ausgegeben worden. Das Grundkapital ist somit von EUR 7.000.000,00 um EUR 2.600.000,00 auf EUR 9.600.000,00 erhöht. Aufgrund der durch die Hauptversammlung vom 22.05.2018 beschlossenen bedingten Kapitalerhöhung um bis zu EUR 540.000,00 (bedingtes Kapital IV) sind insgesamt 309.000 neue Stückaktien aus dem bedingten Kapital IV gegen Wandlung von Wandelschuldverschreibungen in Höhe von insgesamt EUR 309.000,00 ausgegeben worden. Das Grundkapital ist somit von EUR 9.600.000,00 um EUR 309.000,00 auf EUR 9.909.000,00 erhöht. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 19.02.2019 ist die Satzung in § 5 Absatz 1, 2, 6 und 7 (Grundkapital) geändert. | - | Das durch die Hauptversammlung vom 22.05.2018 beschlossene bedingte Kapital (bedingtes Kapital IV) beträgt nunmehr noch EUR 231.000,00. | - | Fall 37 |
- | - | - | - | Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 22.05.2018 ist der Vorstand ermächtigt worden, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt EUR 540.000,00 durch Ausgabe von bis zu 540.000 neuen, auf den Namen lautende Stückaktien bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital IV). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Wandelschuldverschreibungen, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 22.05.2018 ausgegeben werden, von ihren Wandlungsrechten Gebrauch machen. Die aufgrund des Wandlungsrechtes ausgegebenen neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie entstehen, am Gewinn teil. | - | - |
08.10.2018 Lotz | - | Die Hauptversammlung vom 22.05.2018 hat die Einfügung eines neuen § 5 Ziffer 7 (Bedingtes Kapital) in die Satzung beschlossen. Der bisherige § 5 Ziffer 7 (Ermächtigung des Aufsichtsrates zur Änderung der Satzung) ist geändert, außerdem ist seine Nummerierung in § 5 Ziffer 8 geändert. | - | - | - | Fall 35 |
08.09.2017 Lotz | - | Die Hauptversammlung vom 27.04.2017 hat die Änderung der Satzung in dem bisherigen Absatz 6 des § 5 (Grundkapital) beschlossen. Es wurde ein neuer Absatz 6 eingefügt, so dass der bisherige Absatz 6 zum neuen Absatz 7 wird. | - | Die Hauptversammlung vom 27.04.2017 hat die bedingte Erhöhung des Grundkapitals um einen Betrag bis zu 2.600.000 EUR beschlossen (Bedingtes Kapital III). | - | Fall 33 |
11.10.2016 Lotz | - | Der Vorstand hat aufgrund der ihm durch Beschluss der Hauptversammlung vom 13.05.2015 erteilten Ermächtigung am 29.01.2016 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 500.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 500.000 neuer auf den Namen lautender Stückaktien (Aktien ohne Nennbetrag) zu erhöhen. Der Aufsichtsrat hat dem Vorstandsbeschluss am 29.01.2016 zugestimmt. Die Erhöhung des Grundkapitals ist in Höhe von 500.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 09.06.2016 ist § 5 (Grundkapital) der Satzung geändert. | - | Das genehmigte Kapital (Genehmigtes Kapital I/2015) beträgt noch 1.750.000,00 EUR. | - | Fall 32 |
13.04.2016 Lotz | Änderung der Geschäftsanschrift: Göttelmannstraße 17, 55130 Mainz | - | - | - | - | - |
30.12.2015 Lotz | - | Der Vorstand hat aufgrund der ihm durch Beschluss der Hauptversammlung vom 13.05.2015 erteilten Ermächtigung am 31.08.2015 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 500.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 500.000 neuer auf den Namen lautender Stückaktien (Aktien ohne Nennbetrag) zu erhöhen. Der Aufsichtsrat hat dem Vorstandsbeschluss am 02.09.2015 zugestimmt. Die Erhöhung des Grundkapitals ist in Höhe von 500.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 04.12.2015 ist § 5 (Grundkapital) der Satzung geändert | - | Das genehmigte Kapital (Genehmigtes Kapital I/2015) beträgt noch 2.250.000,00 EUR. | - | Fall 30 |
12.08.2015 Lotz | - | Die Hauptversammlung vom 13.05.2015 hat in Anpassung an die Schaffung eines genehmigten Kapitals die Änderung der Satzung in § 5 (Grundkapital) beschlossen. | - | Der Vorstand ist duch Beschluss der Hauptversammlung vom 13.05.2015 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 31.12.2018 einmal oder mehrmals um bis zu insgesamt 2.750.000,00 EUR gegen Bareinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I/2015). | - | Fall 29 |
14.07.2015 Lotz | - | Der Vorstand hat aufgrund der ihm durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20.04.2012 erteilten Ermächtigung am 13.01.2015 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 500.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 500.000 neuer auf den Namen lautender Stückaktien (Aktien ohne Nennbetrag) zu erhöhen. Der Aufsichtsrat hat dem Vorstandsbeschluss am 14.01.2015 zugestimmt. Die Erhöhung des Grundkapitals ist in Höhe von 500.000,00 | - | - | - | Fall 28 |
30.12.2014 Lotz | - | Der Vorstand hat aufgrund der ihm durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20.04.2012 erteilten Ermächtigung am 16.07.2014 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 500.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 500.000 neuer auf den Namen lautender Stückaktien (Aktien ohne Nennbetrag) zu erhöhen. Der Aufsichtsrat hat dem Vorstandsbeschluss am 17.07.2014 zugestimmt. Die Erhöhung des Grundkapitals ist in Höhe von 500.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 30.11.2014 ist § 5 (Grundkapital) der Satzung geändert. | - | Das genehmigte Kapital (Genehmigtes Kapital I/12) beträgt noch 500.000,00 EUR. | - | Fall 26 |
23.05.2014 Lotz | - | Aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20.04.2012 erteilten Ermächtigung hat der Vorstand durch Beschluss vom 01.11.2013 die Erhöhung des Grundkapitals um 1.000.000,00 EUR beschlossen. Die Erhöhung des Grundkapitals in Höhe von 1.000.000,00 EUR ist durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 20.05.2014 ist § 5 der Satzung (Grundkapital) geändert. | - | Das genehmigte Kapital (Genehmigtes Kapital I/2012) beträgt noch 1.000.000,00 EUR. | - | Fall 25 |
27.12.2012 Lotz | - | Die Hauptversammlung vom 20.04.2012 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Grundkapital) beschlossen. | - | Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom | - | Fall 23 |
25.04.2012 Dannegger | - | Auf Grund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 07.04.2011 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 300.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 19.01.2012 ist § 5 (Grundkapital) der Satzung geändert. | - | Das genehmigte Kapital (Genehmigtes Kapital I/2011) beträgt noch 750.000,00 EUR. | - | Fall 22 |
19.12.2011 Lotz | - | Aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 07.04.2011 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 400.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 01.11.2011 ist § 5 (Grundkapital) Ziffern 1, 2 und 3 der Satzung geändert. | - | Das genehmigte Kapital (Genehmigtes Kapital I/2011) beträgt noch 1.050.000,00 EUR. | - | Fall 21 |
19.07.2011 Lotz | - | Die Hauptversammlung vom 07.04.2011 hat die Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 400.000,00 EUR beschlossen. Die Erhöhung des Grundkapitals um 400.000,00 EUR auf 3.300.000,00 EUR ist durchgeführt. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 07.04.2011 in Verbindung mit dem Beschluss des Aufsichtsrats vom 07.04.2011 ist die Satzung in § 5 Abs. 1 und 2 (Grundkapital) entsprechend geändert. Die Hauptversammlung vom 07.04.2011 hat in Anpassung an die Schaffung eines genehmigten Kapitals die Änderung der Satzung in § 5 (Grundkapital) Abs. 3 (genehmigtes Kapital) beschlossen. | - | Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom | - | Fall 20 |
26.01.2011 Lotz | - | Auf Grund der durch Beschluss der Hauptversammlung am 24.03.2010 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 406.000,00 EUR auf 2.900.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 25.01.2011 ist die Satzung in § 5 (Grundkapital) geändert. | - | - | - | Fall 19 |
19.10.2010 Lotz | - | Aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 24.03.2010 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 394.000,00 EUR auf 2.494.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 24.08.2010 ist die Satzung in § 5 (Grundkapital) geändert. | - | - | - | Fall 18 |
- | - | - | - | - | - | Fall 17 |
01.07.2010 | - | Die am 24.03.2010 beschlossene Erhöhung des Grundkapitals | - | - | - | - |
25.05.2010 Lotz | - | Die Hauptversammlung vom 24.03.2010 hat die Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 475.000,00 EUR gegen Bareinlage und die entsprechenden Änderungen in § 5 (Stammkapital) beschlossen. Die Hauptversammlung vom 24.03.2010 hat die Änderung der Satzung in § 5 Abs. 3 (genehmigtes Kapital 2010/I) beschlossen. Die Hauptversammlung vom 24.03.2010 hat die Einfügung eines neuen § 5 Absatz 4 (Bedingtes Kapital) in die Satzung beschlossen. Die Hauptversammlung vom 24.03.2010 hat die Einfügung eines neuen § 5 Absatz 5 und 6 (Bedingtes Kapital) in die Satzung beschlossen. | - | Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 31.12.2012 einmal oder mehrmals bis zu einem Betrag von höchstens 800.000,00 | - | Fall 16 |
18.03.2010 Lotz | - | Aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 23.09.2009 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 525.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 23.02.2010 ist § 5 (Grundkapital) der Satzung geändert. | - | - | - | Fall 15 |
- | - | - | - | - | - | Fall 14 |
16.12.2009 Lotz | - | - | - | Berichtigung der Eintragung lfd. Nr. 9 vom 14.12.2009: Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom | - | Fall 13 |
14.12.2009 Lotz | - | Die Hauptversammlung vom 23.09.2009 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Grundkapital) durch Einfügen eines neuen Absatz 3 beschlossen. | - | Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom | - | Fall 12 |
11.12.2009 Lotz | - | Die Hauptversammlung vom 23.09.2009 hat die Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 430.528,00 EUR beschlossen. Die Erhöhung des Grundkapitals um 430.528,00 EUR auf 1.100.000,00 EUR ist durchgeführt. | - | - | - | - |
22.10.2009 Lotz | - | Die Hauptversammlung vom 01.07.2009 hat die Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 560.000,00 EUR beschlossen. Die Erhöhung des Grundkapitals um 560.000,00 EUR auf 669.472,00 EUR ist durchgeführt. § 5 (Grundkapital) der Satzung ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 01.07.2009 in Verbindung mit dem Beschluss des Aufsichtsrats vom 10.09.2009 geändert worden. | - | - | - | Fall 10 |
10.08.2009 Lotz | - | - | - | - | - | Fall 9 |
09.06.2009 Lotz | - | Die Hauptversammlung vom 17.02.2009 hat die Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 11.000,00 EUR beschlossen. Die Erhöhung des Grundkapitals um 9.472,00 EUR auf 109.472,00 EUR ist durchgeführt. § 5 (Grundkapital) der Satzung ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 17.02.2009 in Verbindung mit dem Beschluss des Aufsichtsrats vom 26.03.2009 geändert worden. § 28 Ziff. 5 (Jahresabschluss/Lagebericht/Entlastung des Vorstands und Aufsichtsrats/Verwendung des Bilanzgewinns) der Satzung ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 17.02.2009 ergänzt worden. | - | - | - | Fall 8 |
22.04.2009 Lotz | Geschäftsanschrift: Rheinstraße 4 h, 55116 Mainz | - | - | Mit der Wagnisfinanzierungsgesellschaft für Technologieförderung in Rheinland-Pfalz (WFT) mbH mit Sitz in Mainz (Amtsgericht Mainz HRB 5625) ist am 24.02.2009 ein | - | Fall 6 |
25.09.2007 Anstatt | - | Die Hauptversammlung vom 28.06.2007 hat die Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 50.000,00 EUR beschlossen. Die Erhöhung des Grundkapitals um 50.000,00 EUR auf 100.000,00 EUR ist durchgeführt. Die Hauptversammlung vom 14.09.2007 hat die Satzung in § 5 (Grundkapital), § 6 (Aktien), sowie § 25 (Beschlussfassung) geändert. | - | - | - | - |
03.08.2007 Anstatt | Mainz | Aktiengesellschaft Satzung vom 27.04.2007 | Die Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen unter Nutzung von Fest- und Mobilfunknetzen, insbesondere die Bereitstellung von netzbasierten Geschäftskommunikationsfunktionalitäten sowie die Entwicklung, Produktion und Lieferung von Telekommunikationsgeräten. | - | Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. | - |
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