DEUTSCHE IMMOBILIEN KVG GmbH






Kapital:
250000.00 EUR
Zweck:
1. Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). Gegenstand der Gesellschaft ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen (kollektive Vermögensverwaltung). 2. Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind folgende inländische Investmentvermögen: a) inländische Immobilien-Sondervermögen gemäß §§ 230 ff. KAGB, b) offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB sowie allgemeine offene inländische Spezial-AIF gemäß § 282 KAGB - unter Ausschluss von Hedgefonds und Dach-Hedgefonds -, wenn für Rechnung des AIF ausschließlich die folgenden Vermögensgegenstände erworben werden dürfen: i. Immobilien im Sinne des § 1 Abs. 19 Nr. 21 KAGB, ii. Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften im Sinne des § 1 Abs. 19 Nr. 22 KAGB, iii. Bankguthaben im Sinne des § 195 KAGB, iv. Geldmarktinstrumente im Sinne des § 194 KAGB, v. Investmentanteile im Sinne des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 KAGB, vi. Wertpapiere im Sinne des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 lit. a) KAGB, vii. Wertpapiere im Sinne des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 lit. b), soweit ihr Wert einen Betrag von 5 Prozent des Wertes des Spezial-AIF nicht übersteigt, viii. Aktien im Sinne des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KAGB, soweit ihr Wert einen Betrag von 5 Prozent des Wertes des Spezial-AIF nicht übersteigt, und ix. Derivate im Sinne des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 KAGB zu Absicherungszwecken, c) geschlossene inländischen Publikums-AIF gemäß §§ 261 ff. KAGB sowie geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB, die nach ihren Anlagebedingungen das bei ihnen angelegte Geld ausschließlich in die folgenden Vermögensgegenstände investieren dürfen: i. Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 KAGB, ii. Anteile oder Aktien an Gesellschaften gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 3 KAGB, die ausschließlich die unter i. genannten Vermögensgegenstände sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen, iii. Bankguthaben gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. § 195 KAGB, iv. Geldmarktinstrumente gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. § 194 KAGB, v. Anteile oder Aktien an geschlossenen AIF gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 5 und 6 KAGB, die in Vermögensgegenstände nach diesem Absatz c) investieren, vi. Wertpapiere im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. § 193 KAGB, jedoch nur in den in § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 KAGB genannten Grenzen, vii. Derivate zu Absicherungszwecken gemäß § 261 Abs. 3 KAGB. Für Publikums-AIF darf die Gesellschaft Darlehen nach § 261 Abs. 1 Nr. 8 KAGB in Verbindung mit § 285 Abs. 3 S. 1, 3 KAGB vergeben. Für geschlossene Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB darf die Gesellschaft Darlehen nach § 285 Abs. 3 KAGB an Immobilien-Gesellschaften vergeben. Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EU-AIF und ausländische AIF, die den zuvor aufgeführten Investmentvermögen entsprechen und die unter Berücksichtigung der Anlagegrenzen ausschließlich in die dort genannten Vermögensgegenstände investieren. 3. Daneben betreibt die Gesellschaft folgende Dienst- und Nebendienstleistungen: a) die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten i.S.d. § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum sowie die Anlageberatung (individuelle Vermögensverwaltung und Anlageberatung), jedoch nur insoweit, als sich diese Tätigkeit auf Vermögensgegenstände bezieht, die die Gesellschaft für eines der vorgenannten Investmentvermögen erwerben dürfte, b) den Vertrieb von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen, c) sonstige Tätigkeiten, die mit den vorstehenden Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind. 4. Die Gesellschaft darf Geschäfte betreiben, die zur Anlage ihres eigenen Vermögens erforderlich sind. 5. Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen beteiligen oder Unternehmen gründen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf, und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. 6. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten. 7. Weitere Geschäfte oder Tätigkeiten darf die Gesellschaft nicht betreiben.
Historische Daten
Datum | Adresse | Rechtsform | Gegenstand | Satzung |
---|---|---|---|---|
- | - | - | investieren, vi. Wertpapiere im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. § 193 KAGB, jedoch nur in den in § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 KAGB ge- nannten Grenzen, vii. Derivate zu Absicherungszwe- cken gemäß § 261 Abs. 3 KAGB. Für Publikums-AIF darf die Ge- sellschaft Darlehen nach § 261 Abs. 1 Nr. 8 KAGB in Verbin- dung mit § 285 Abs. 3 S. 1, 3 KAGB vergeben. Für geschlossene Spezial-AIF ge- mäß §§ 285 ff. KAGB darf die Gesellschaft Darlehen nach § 285 Abs. 3 KAGB an Immobilien-Ge- sellschaften vergeben. Gegenstand der kollektiven Ver- mögensverwaltung sind daneben EU-AIF und ausländische AIF, die den zuvor aufgeführten Invest- mentvermögen entsprechen und die unter Berücksichtigung der | - |
- | offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen ge- mäß § 284 KAGB sowie allge- meine offene inländische Spezi- al-AIF gemäß § 282 KAGB - un- ter Ausschluss von Hedgefonds und Dach-Hedgefonds -, wenn für Rechnung des AIF ausschließlich die folgenden Vermögensgegen- stände erworben werden dürfen: i. Immobilien im Sinne des § 1 Abs. 19 Nr. 21 KAGB, ii. Beteiligungen an Immobili- en-Gesellschaften im Sinne des § 1 Abs. 19 Nr. 22 KAGB, iii. Bankguthaben im Sinne des § 195 KAGB, iv. Geldmarktinstrumente im Sin- ne des § 194 KAGB, | - | - | - |
01.12.2022 Thamm | Geschäftsanschrift: Sächsische Straße 70, 10707 Ber- lin | . | 1. Die Gesellschaft ist eine Kapi- talverwaltungsgesellschaft im Sin- ne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAG | - |
10.05.2021 Berge | Berlin Geschäftsanschrift: Walter-Benjamin-Platz 6, 10629 Berlin | Gesellschaft mit beschränkter Haf- tung Gesellschaftsvertrag vom: 11.03.2021 | Die Verwaltung eigenen Vermö- gens und erlaubnisfreie Vorberei- tungshandlungen zur Erlangung der Erlaubnis zum Geschäftsbe- trieb einer Kapitalverwaltungs- gesellschaft. Die Gesellschaft er- bringt keine Dienstleistungen, die nach dem Gesetz über Kreditwe- sen oder nach dem Kapitalanla- gegesetzbuch erlaubnispflichtig sind. Ebenso wenig erbringt die Gesellschaft Dienstleistungen, die einer nach § 34c Gewerbeordnung | Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaft- lich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Ge- meinschaft mit einem Prokuristen vertreten. |
Firmendokumente
- Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut // Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 26.10.2022
- Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut // Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 11.03.2022
- Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut // Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 11.03.2021
- Liste der Gesellschafter // Liste der Gesellschafter - Aufnahme in den Registerordner am 14.05.2021
- Weitere Urkunden / Unterlagen // Anmeldung // Anmeldung vom 02.11.2022
- Weitere Urkunden / Unterlagen // Anmeldung // Anmeldung vom 11.03.2022
- Weitere Urkunden / Unterlagen // Anmeldung // Anmeldung vom 11.03.2021
- Weitere Urkunden / Unterlagen // Protokoll / Beschluss / Niederschrift // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 26.10.2022
- Weitere Urkunden / Unterlagen // Protokoll / Beschluss / Niederschrift // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 21.09.2022
- Weitere Urkunden / Unterlagen // Protokoll / Beschluss / Niederschrift // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 11.03.2022
- Weitere Urkunden / Unterlagen // Protokoll / Beschluss / Niederschrift // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 11.03.2021
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 2 // Anmeldung vom 02.11.2022
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 2 // Anmeldung vom 11.03.2022
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 2 // Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 11.03.2022
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 2 // Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 26.10.2022
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 2 // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 11.03.2022
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 2 // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 21.09.2022
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- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 1 // Anmeldung vom 11.03.2021
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 1 // Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 11.03.2021
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- Anzeige nach Eingang // 09.11.2022 // Anmeldung vom 02.11.2022
- Anzeige nach Eingang // 09.11.2022 // Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 26.10.2022
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- Anzeige nach Eingang // 09.11.2022 // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 26.10.2022
- Anzeige nach Eingang // 20.06.2022 // Anmeldung vom 11.03.2022
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- Anzeige nach Eingang // 20.06.2022 // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 11.03.2022
- Anzeige nach Eingang // 26.04.2021 // Anmeldung vom 11.03.2021
- Anzeige nach Eingang // 26.04.2021 // Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 11.03.2021
- Anzeige nach Eingang // 26.04.2021 // Liste der Gesellschafter - Aufnahme in den Registerordner am 14.05.2021
- Anzeige nach Eingang // 26.04.2021 // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 11.03.2021
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DEUTSCHE IMMOBILIEN KVG GmbH ist ein Unternehmen vom Typ GmbH, das in Berlin registriert ist. Das Unternehmen ist in den Bereichen 1. Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). Gegenstand der Gesellschaft ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen (kollektive Vermögensverwaltung). 2. Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind folgende inländische Investmentvermögen: a) inländische Immobilien-Sondervermögen gemäß §§ 230 ff. KAGB, b) offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB sowie allgemeine offene inländische Spezial-AIF gemäß § 282 KAGB - unter Ausschluss von Hedgefonds und Dach-Hedgefonds -, wenn für Rechnung des AIF ausschließlich die folgenden Vermögensgegenstände erworben werden dürfen: i. Immobilien im Sinne des § 1 Abs. 19 Nr. 21 KAGB, ii. Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften im Sinne des § 1 Abs. 19 Nr. 22 KAGB, iii. Bankguthaben im Sinne des § 195 KAGB, iv. Geldmarktinstrumente im Sinne des § 194 KAGB, v. Investmentanteile im Sinne des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 KAGB, vi. Wertpapiere im Sinne des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 lit. a) KAGB, vii. Wertpapiere im Sinne des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 lit. b), soweit ihr Wert einen Betrag von 5 Prozent des Wertes des Spezial-AIF nicht übersteigt, viii. Aktien im Sinne des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KAGB, soweit ihr Wert einen Betrag von 5 Prozent des Wertes des Spezial-AIF nicht übersteigt, und ix. Derivate im Sinne des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 KAGB zu Absicherungszwecken, c) geschlossene inländischen Publikums-AIF gemäß §§ 261 ff. KAGB sowie geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB, die nach ihren Anlagebedingungen das bei ihnen angelegte Geld ausschließlich in die folgenden Vermögensgegenstände investieren dürfen: i. Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 KAGB, ii. Anteile oder Aktien an Gesellschaften gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 3 KAGB, die ausschließlich die unter i. genannten Vermögensgegenstände sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen, iii. Bankguthaben gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. § 195 KAGB, iv. Geldmarktinstrumente gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. § 194 KAGB, v. Anteile oder Aktien an geschlossenen AIF gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 5 und 6 KAGB, die in Vermögensgegenstände nach diesem Absatz c) investieren, vi. Wertpapiere im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. § 193 KAGB, jedoch nur in den in § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 KAGB genannten Grenzen, vii. Derivate zu Absicherungszwecken gemäß § 261 Abs. 3 KAGB. Für Publikums-AIF darf die Gesellschaft Darlehen nach § 261 Abs. 1 Nr. 8 KAGB in Verbindung mit § 285 Abs. 3 S. 1, 3 KAGB vergeben. Für geschlossene Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB darf die Gesellschaft Darlehen nach § 285 Abs. 3 KAGB an Immobilien-Gesellschaften vergeben. Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EU-AIF und ausländische AIF, die den zuvor aufgeführten Investmentvermögen entsprechen und die unter Berücksichtigung der Anlagegrenzen ausschließlich in die dort genannten Vermögensgegenstände investieren. 3. Daneben betreibt die Gesellschaft folgende Dienst- und Nebendienstleistungen: a) die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten i.S.d. § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum sowie die Anlageberatung (individuelle Vermögensverwaltung und Anlageberatung), jedoch nur insoweit, als sich diese Tätigkeit auf Vermögensgegenstände bezieht, die die Gesellschaft für eines der vorgenannten Investmentvermögen erwerben dürfte, b) den Vertrieb von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen, c) sonstige Tätigkeiten, die mit den vorstehenden Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind. 4. Die Gesellschaft darf Geschäfte betreiben, die zur Anlage ihres eigenen Vermögens erforderlich sind. 5. 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Mit einer klaren Geschäftsausrichtung und einer soliden rechtlichen Grundlage ist DEUTSCHE IMMOBILIEN KVG GmbH ein vertrauenswürdiger Partner für Kunden und Geschäftspartner in der Region Berlin und darüber hinaus.
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