Deutsche Bildung Holding AG

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: AG

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
29.04.2014 Pfarschner - - - Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht. - Fall 6
02.09.2013 Leifert - - - Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Az. 810 IN 452/09 D) vom 16.07.2013 ist das Insolvenzverfahren nach Schlussverteilung aufgehoben. - Fall 5
- - - - - - Fall 4
07.08.2009 Faldus - - - Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Az. 810 IN 452/09 D) vom 30.07.2009 ist über das Vermögen der - -
28.05.2009 Dinges-Król - - - Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (810 IN 452/09) vom 25.05.2009 ist über das Vermögen der Gesellschaft die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. - Fall 2
21.04.2008 Glöckner Frankfurt am Main Aktiengesellschaft Satzung vom 26.06.2006, mehrfach geändert. Die Hauptversammlung vom 17.01.2008 hat die Änderung der Satzung in § 1 Absatz 1 (Firma, bisher: dbde Deutsche Bildung Holding AG) , § 1 Absatz 2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Darmstadt (bisher Amtsgericht Darmstadt HRB 85254) nach Frankfurt am Main , § 2 Absatz 1 (Gegenstand des Unternehmens) sowie in § 5 (Aktien) durch Streichung von Absatz 6, in § 14 (Einberufung, Ort der Hauptversammlung) und § 15 Absatz 2 (Vorsitz, Beschlussfassung in der Hauptversammlung) beschlossen. Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Verwaltung von Beteiligungen im In- und Ausland. Die Verwaltung des eigenen Vermögens erfolgt vor allem durch die Management Holdingfunktion und die unternehmerische Führung der Töchter der Holding. Die Holding hat zusammen mit ihren Töchtern den Zweck, umfassende Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Finanzierung von Bildung oder beruflicher Weiterentwicklung unter der Marke "Deutsche Bildung" anzubieten. Hierzu werden auch eigene Bildungsveranstaltungen konzipiert und angeboten. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die geeignet erscheinen, dem Gegenstand des Unternehmens zu dienen, nicht jedoch Tätigkeiten nach § 34 c GewO sowie Bankgeschäfte im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über das Kreditwesen. Der Vorstand ist durch Satzung vom 26.06.2006 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 31.12.2009 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu noch 16.498,00 EUR gegen Bareinlage einmal oder mehrmals zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2006/I). Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Fall 1 Tag der ersten Eintragung: 06.09.2006

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