CREATIVE GmbH Druck- & Medienpartner

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: GmbH

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
15.09.2011 Gallasch - - - Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht. - -
30.05.2011 Opdemom - - - Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Kleve (31 IN 47/10) vom 11.04.2011 ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgelehnt. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. - -
21.06.2010 Linsel - - - Durch Beschluss des Amtsgerichts Kleve (31 IN 47/10) vom 14.06.2010 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur - -
14.12.2009 Lohoff Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Klosterstraße 7, 47669 Wachtendonk - - - - -
05.04.2005 Opdemom - - - - - Beschluss Blatt 51 Sonderband
18.05.2004 van Bernum Wachtendonk Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 18.03.1997, zuletzt geändert am 25.10.2000 Die Datenerfassung, das Duplizieren von Datenträgem, die Vervielfältigung sowie die Vermittlung von Drucksachen sowie alle hierzu gehörigen Geschäfte. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck dienlich sind. Die Gesellschaft darf Unternehmen ähnlicher Art gründen, sich an solchen beteiligen, die Geschäftsführung und Vertretung derselben übernehmen, sowie Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten. - Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Die vorstehenden Regelungen finden im Falle einer Abwicklung der Gesellschaft auf den Abwickler entsprechende Anwendung. Tag der ersten Eintragung: 24.04.1997 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes HR B 1715 Amtsgericht Geldern getreten. Gesellschaftsvertrag Blatt 8 ff. Sonderband

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