Bürgschaftsbank Saarland Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Kreditgarantiegemeinschaft für Handel, Handwerk und Gewerbe



Kapital:
736850.00 EUR
Zweck:
Die Gesellschaft erfüllt die Aufgaben einer Bürgschaftsbank gemäß Steueränderungsgesetz 1992 vom 25. Februar 1992 (Bundesgesetzblatt Seite 297). Die Mittel der Gesellschaft und die Gewinne jeder Art, die der Gesellschaft zufließen sollten, sind ausschließlich zur Erreichung des Gesellschaftszwecks zu verwenden. Die Gesellschafter erhalten in dieser Eigenschaft keine Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft. Es darf auch keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Gesellschaft übernimmt Ausfallbürgschaften gegenüber Kreditinstituten, Bausparkassen und Versicherungsgesellschaften für Kredite an mittelständische Unternehmen des Handels, des Handwerks, der Industrie und des Dienstleistungssektors, des Gast- und Beherbergungsgewerbes, an Angehörige der Freien Berufe im Saarland sowie zugunsten kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) der Landwirtschaft, Aquakultur und Fischerei, Ernährungswirtschaft, erneuerbare Energien, ländlichen Entwicklung und des nicht-gewerblichen Gartenbaus sowie der Personen, die sich mit Hilfe des Kredits als tätige Teilhaber (Partner) an einem Unternehmen der vorgenannten Art beteiligen, wenn bankmäßige Sicherheiten nicht oder nicht ausreichend zur Verfügung stehen. Die Gesellschaft übernimmt auch Ausfallbürgschaften für Leasing-Verträge von Leasing-Gesellschaften mit den vorgenannten Personen und Unternehmen, Garantien gegenüber privaten Beteiligungsgesellschaften für Beteiligungen an mittel-ständischen Handels-, Handwerks-, Industrie-, Dienstleistungsunternehmen, Unternehmen des Gast- und Beherbergungsgewerbes sowie Unternehmen freiberuflich Tätiger im Saarland, wenn diese Beteiligung ohne Garantie nicht zustande kommen würde. Ein Rechtsanspruch auf die Übernahme von Ausfallbürgschaften oder Beteiligungsgarantien besteht nicht. Die Gesamtverpflichtungen aus von der Gesellschaft übernommenen Ausfallbürgschaften und Beteiligungsgarantien müssen sich in einem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zu den haftenden Mitteln der Gesellschaft halten. Dieses Verhältnis wird durch die entsprechenden Vorgaben in den Rückbürgschafts- und Rückgarantieerklärungen des Bundes und des Saarlandes bestimmt. Einzelheiten der Bürgschafts- und Garantieübernahmen, insbesondere die Zwecksetzung, Laufzeiten, Höchstbeträge usw., werden durch besondere Richtlinien geregelt, die vom Verwaltungsrat beschlossen werden und sofern sie sich an die Rückbürgschafts- und Rückgarantieerklärungen des Bundes und des Landes anlehnen der Zustimmung der Bundesrepublik Deutschland und des Saarlandes bedürfen.
Historische Daten
Datum | Adresse | Rechtsform | Gegenstand | Satzung | Kommentar |
---|---|---|---|---|---|
05.10.2022 Jünemann | - | Die Gesellschafterversammlung vom 23.09.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 3 | - | - | - |
04.05.2022 | - | Die Gesellschafterversammlung vom 11.08.2021 hat die | Die Gesellschaft erfüllt die Aufgaben einer | - | - |
25.10.2021 Diwo | - | Die Gesellschafterversammlung vom 13.07.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 9 (Aufgaben der Gesellschafterversammlung) und 13 (Verwaltungsrat) beschlossen. | - | - | - |
03.07.2017 Fritz | - | Die Gesellschafterversammlung vom 07.06.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 6 (Verfügung über Geschäftsanteile), 13 (Verwaltungsrat) und 14 (Bewilligungsausschuss) beschlossen. | - | - | - |
05.08.2016 Nauhauser | - | Die Gesellschafterversammlung vom 06.06.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens), 14 (Bewilligungsausschuss) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. | Die Gesellschaft erfüllt die Aufgaben einer Bürgschaftsbank gemäß Steueränderungsgesetz 1992 vom 25. Februar 1992 (Bundesgesetzblatt Seite 297). Die Mittel der Gesellschaft und die Gewinne jeder Art, die der Gesellschaft zufließen sollten, sind ausschließlich zur Erreichung des Gesellschaftszwecks zu verwenden. Die Gesellschafter erhalten in dieser Eigenschaft keine Zuwendungen aus | - | - |
24.07.2015 Nauhauser | - | Die Gesellschafterversammlung vom 10.06.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 15 (Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft) beschlossen. | - | Die Gesellschaft hat mehrere Geschäftsführer. Sie wird durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. | - |
- | Garantien gegenüber privaten Beteiligungsgesellschaften für Beteiligungen an mittelständischen Handels-, Handwerks-, Industrie-, Dienstleistungsunternehmen, Unternehmen | - | - | - | - |
02.12.2009 Lejeune | - | Die Gesellschafterversammlung vom 03.11.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens), § 13 (Verwaltungsrat) und § 14 (Bewilligungsausschuss) beschlossen. | Die Gesellschaft erfüllt die Aufgaben einer Bürgschaftsbank gemäß Steueränderungsgesetz 1992 vom 25. Februar 1992 (Bundesgesetzblatt Seite 297). Die Mittel der Gesellschaft und die Gewinne jeder Art, die der Gesellschaft zufließen sollten, sind ausschließlich zur Erreichung des Gesellschaftszwecks zu verwenden. Die Gesellschafter erhalten in dieser Eigenschaft keine Zuwendungen aus | - | - |
01.12.2009 Rüdiger | Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen: Geschäftsanschrift: Franz-Josef-Röder-Str. 17, 66119 Saarbrücken | - | - | - | - |
- | Garantien gegenüber privaten Beteiligungsgesellschaften für Beteiligungen an mittelständischen Handels-, Handwerks-, Industrie-, Dienstleistungsunternehmen, Unternehmen | - | - | - | - |
04.08.2008 Rims | - | Die Gesellschafterversammlung vom 20.06.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000 EUR auf 736.850 EUR beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 20.06.2008 hat ferner eine Neufassung des Gesellschaftsvertrags, insbesondere eine Änderung in § 2 (Gegenstand) und § 15 (Geschäftsführung), beschlossen. | Die Gesellschaft erfüllt die Aufgaben einer Bürgschaftsbank gemäß Steueränderungsgesetz 1992 vom 25. Februar 1992 (Bundesgesetzblatt Seite 297). Die Gesellschaft übernimmt | - | - |
- | Garantien gegenüber privaten Beteiligungsgesellschaften für Beteiligungen an mittelständischen Handels-, Handwerks-, Industrie- und Dienstleistungsunternehmen sowie Unternehmen freiberuflich Tätiger im Saarland, wenn diese Beteiligung ohne Garantie nicht zustande kommen würde. 3. Ein Rechtsanspruch auf die Übernahme von Ausfallbürgschaften oder Beteiligungsgarantien besteht nicht. 4. Die Gesamtverpflichtungen aus von der Gesellschaft übernommenen Ausfallbürgschaften und Beteiligungsgarantien müssen sich in einem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zu den haftenden Mitteln der Gesellschaft halten. Dieses Verhältnis wird durch Beschluss der Gesellschafterversammlung festgelegt und bedarf der Genehmigung der | - | - | - | - |
27.07.2005 Dr. Lange | - | Die Gesellschafterversammlung vom 10.05.2005 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital und Gesellschafter) sowie in § 11 (Beschlußfassung) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 445,39 EUR auf 453.450,00 EUR beschlossen. | - | - | Gesellschaftsvertrag Bl. 190 ff. SB |
17.09.2003 Otto | Saarbrücken | Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 13.03.1972 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 31.07.2001 geändert. | Die Gesellschaft erfüllt die Aufgaben einer Bürgschaftsbank gemäß Steueränderungsgesetz 1992 vom 25. Februar 1992 (Bundesgesetzblatt Seite 297).Die Gesellschaft übernimmt | Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. | Tag der ersten Eintragung: 31.01.1973 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. |
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