Brückeninstitut DREI AG

Status Status: Aktiv
Rechtsform Rechtsform: AG
Adresse Adresse: Marie-Curie-Straße, 24-28, 60439, Frankfurt am Main
Zweck: 1) Zweck der Gesellschaft ist es, als Brückeninstitut und übernehmender Rechtsträger gemäß Artikel 25 der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 und § 107 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes zu fungieren. 2) Soweit die Gesellschaft als übernehmender Rechtsträger erlaubnis-, zulassungs- oder genehmigungspflichtige Geschäfte oder Tätigkeiten vornimmt, wird sie diese erst nach Erlass einer Abwicklungsanordnung, die zur Folge hat, dass die dem übertragenden Rechtsträger erteilte Erlaubnis, Zulassung, oder Genehmigung als dem übernehmenden Rechtsträger als erteilt gilt (§ 119 Absatz 3 Satz 1 des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes), bzw. nach endgültiger Erteilung der erforderlichen Erlaubnis, Zulassung oder Genehmigung vornehmen. Im Falle des Betreibens von Bankgeschäften oder des Erbringens von Finanzdienstleistungen im Sinne von § 32 Kreditwesengesetzes wird die Gesellschaft als übernehmender Rechtsträger solche Tätigkeiten nur innerhalb des von der Aufsichtsbehörde mitgeteilten Zeitraumes gemäß § 119 Absatz 3 Satz 2 des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes bzw. nach endgültiger Erteilung einer Erlaubnis nach § 32 des Kreditwesengesetzes vornehmen.

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Satzung Kommentar
- - - - - Fall 11
04.02.2021 Wittmann - - Gegenstand von Amts wegen berichtigt, nun: - -
18.01.2021 Wittmann - Die Hauptversammlung vom 14.12.2020 hat eine Änderung der Satzung in § 2 (Unternehmensgegenstand) sowie die Aufhebung des § 18 (Aufstellung und Vorlage des Jahresabschlusses) beschlossen. 1) Zweck der Gesellschaft ist es, als Brückeninstitut und übernehmender Rechtsträger gemäß Artikel 25 der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 und Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes zu fungieren. 2) Soweit die Gesellschaft als übernehmender Rechtsträger erlaubnis-, zulassungs- oder genehmigungspflichtige Geschäfte oder Tätigkeiten vornimmt, wird sie diese erst nach Erlass einer Abwicklungsanordnung, die zur Folge hat, dass die dem übertragenden Rechtsträger erteilte Erlaubnis, Zulassung, oder Genehmigung als dem übernehmenden Rechtsträger als erteilt gilt (§ 119 Absatz 3 Satz 1 des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes), bzw. nach endgültiger Erteilung der erforderlichen Erlaubnis, Zulassung oder Genehmigung vornehmen. Im Falle des Betreibens von Bankgeschäften oder des Erbringens von Finanzdienstleistungen im Sinne von § 32 Kreditwesengesetzes wird die Gesellschaft als übernehmender Rechtsträger solche Tätigkeiten nur innerhalb des von der Aufsichtsbehörde mitgeteilten Zeitraumes gemäß § 119 Absatz 3 Satz 2 des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes bzw. nach endgültiger Erteilung einer Erlaubnis nach § 32 des Kreditwesengesetzes vornehmen. - Fall 10
- - - - - Fall 9
14.06.2019 Wittmann Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Marie-Curie-Straße 24-28, 60439 Frankfurt - - - -
25.10.2017 Wittmann - - - - Fall 8
15.09.2014 Wittmann - - - - Fall 7
04.07.2014 Wittmann - - - - Fall 5
29.04.2014 Wittmann - - - - Fall 4
09.07.2013 Raab Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Taunusanlage 1, 60329 Frankfurt am Main - - - Fall 3
16.02.2011 Schuster Frankfurt am Main Geschäftsanschrift: Taunusanlage 6, 60329 Frankfurt am Main Aktiengesellschaft Satzung vom 14.02.2011 Als übernehmender Rechtsträger im Rahmen von Übertragungen nach § 48 a des Kreditwesengesetzes im Wege der Ausgliederung oder aufgrund umwandlungsrechtlicher oder privatrechtlicher Vereinbarungen zu fungieren. Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen werden erst nach Erlass einer Übertragungsanordnung erbracht. In diesem Fall gilt die Übertragungsanordnung im Umfang der dem übertragenden Institut erteilten Erlaubnis als Erlaubniserteilung zugunsten des übernehmenden Brückeninstituts (§ 48g Abs. 6 KWG). Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Fall 1

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H&K AG AG Oberndorf am Neckar Heckler &amp, Koch-Straße, 1, 78727, Oberndorf am Neckar
N.M.F. AG AG Frankfurt am Main Thurn-und-Taxis-Platz, 6, 60313, Frankfurt am Main
Blitz F09-drei-fünf-drei AG AG Frankfurt am Main c/o Nörr Stiefenhofer Lutz, Friedrichstraße, 2-6, 60323, Frankfurt am Main
M.O.S AG AG Aachen Kurbrunnenstraße, 26, 52066, Aachen
D.I.E. AG AG - -
Brückeninstitut DREI AG ist ein Unternehmen vom Typ AG. Das Unternehmen ist in den Bereichen 1) Zweck der Gesellschaft ist es, als Brückeninstitut und übernehmender Rechtsträger gemäß Artikel 25 der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 und § 107 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes zu fungieren. 2) Soweit die Gesellschaft als übernehmender Rechtsträger erlaubnis-, zulassungs- oder genehmigungspflichtige Geschäfte oder Tätigkeiten vornimmt, wird sie diese erst nach Erlass einer Abwicklungsanordnung, die zur Folge hat, dass die dem übertragenden Rechtsträger erteilte Erlaubnis, Zulassung, oder Genehmigung als dem übernehmenden Rechtsträger als erteilt gilt (§ 119 Absatz 3 Satz 1 des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes), bzw. nach endgültiger Erteilung der erforderlichen Erlaubnis, Zulassung oder Genehmigung vornehmen. Im Falle des Betreibens von Bankgeschäften oder des Erbringens von Finanzdienstleistungen im Sinne von § 32 Kreditwesengesetzes wird die Gesellschaft als übernehmender Rechtsträger solche Tätigkeiten nur innerhalb des von der Aufsichtsbehörde mitgeteilten Zeitraumes gemäß § 119 Absatz 3 Satz 2 des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes bzw. nach endgültiger Erteilung einer Erlaubnis nach § 32 des Kreditwesengesetzes vornehmen. tätig. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Frankfurt am Main, Marie-Curie-Straße 24-28, 60439. Diese Adresse bestätigt die lokale Präsenz und Erreichbarkeit von Brückeninstitut DREI AG. Mit einer klaren Geschäftsausrichtung und einer soliden rechtlichen Grundlage ist Brückeninstitut DREI AG ein vertrauenswürdiger Partner für Kunden und Geschäftspartner in der Region .

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