Braun Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

Status Status: Aktiv
Rechtsform Rechtsform: GmbH
Adresse Adresse: Glonner Str., 2, 83620, Feldkirchen-Westerham
Kapital: 25000.00 EUR
Zweck: 1. Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 in Verbindung mit § 57 Abs.3 StBerG und die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten im wirtschaftsprüfenden, steuer- und wirtschaftsberatenden Beruf gemäß § 2 in Verbindung mit § 43a Abs.4 WPO. 2. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs.4 Nr.1 StBerG wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Wirtschaftsprüfers nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 43a Abs.3 Nr.1 WPO, wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. 3. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Leiter der Zweigniederlassungen muss ein Steuerberater und Wirtschaftsprüfer mit beruflicher Niederlassung am Ort der Zweigniederlassung sein. Es dürfen auch Zweigniederlassungen, die auf steuerberatende Tätigkeiten oder Wirtschaftsprüfung beschränkt sind, errichtet werden. Die eingeschränkte Tätigkeit der Zweigniederlassung ist entsprechend den berufsrechtlichen Vorschriften kundzumachen. Leiter einer Zweigniederlassung, die ausschließlich auf dem Gebiet Steuerberatung tätig ist, muss ein Steuerberater sein. Leiter einer Zweigniederlassung, die ausschließlich auf dem Gebiet Wirtschaftsprüfung tätig ist, muss ein Wirtschaftsprüfer sein. 4. Die Gesellschaft ist berechtigt, Beteiligungen jedweder Art an anderen Gesellschaften oder Unternehmen einzugehen oder zu erwerben, soweit die Beteiligung nicht unter § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBG fällt.

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Satzung
01.04.2019 Inderwiesen Feldkirchen-Westerham Geschäftsanschrift: Glonner Str. 2, 83620 Feldkirchen- Westerham Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 13.02.2019 mit Nachtrag vom 22.03.2019. 1. Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 in Verbindung mit § 57 Abs.3 StBerG und die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten im wirtschaftsprüfenden, steuer- und wirtschaftsberatenden Beruf gemäß § 2 in Verbindung mit § 43a Abs.4 WPO. 2. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs.4 Nr.1 StBerG wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Wirtschaftsprüfers nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 43a Abs.3 Nr.1 WPO, wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. 3. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Leiter der Zweigniederlassungen muss ein Steuerberater und Wirtschaftsprüfer mit beruflicher Niederlassung am Ort der Zweigniederlassung sein. Es dürfen auch Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

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Braun Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft ist ein Unternehmen vom Typ GmbH. Das Unternehmen ist in den Bereichen 1. Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 in Verbindung mit § 57 Abs.3 StBerG und die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten im wirtschaftsprüfenden, steuer- und wirtschaftsberatenden Beruf gemäß § 2 in Verbindung mit § 43a Abs.4 WPO. 2. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs.4 Nr.1 StBerG wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Wirtschaftsprüfers nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 43a Abs.3 Nr.1 WPO, wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. 3. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Leiter der Zweigniederlassungen muss ein Steuerberater und Wirtschaftsprüfer mit beruflicher Niederlassung am Ort der Zweigniederlassung sein. Es dürfen auch Zweigniederlassungen, die auf steuerberatende Tätigkeiten oder Wirtschaftsprüfung beschränkt sind, errichtet werden. Die eingeschränkte Tätigkeit der Zweigniederlassung ist entsprechend den berufsrechtlichen Vorschriften kundzumachen. Leiter einer Zweigniederlassung, die ausschließlich auf dem Gebiet Steuerberatung tätig ist, muss ein Steuerberater sein. Leiter einer Zweigniederlassung, die ausschließlich auf dem Gebiet Wirtschaftsprüfung tätig ist, muss ein Wirtschaftsprüfer sein. 4. Die Gesellschaft ist berechtigt, Beteiligungen jedweder Art an anderen Gesellschaften oder Unternehmen einzugehen oder zu erwerben, soweit die Beteiligung nicht unter § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBG fällt. tätig. Der eingetragene Kapitalbetrag beläuft sich auf 25000.00 EUR, was die finanzielle Stabilität von Braun Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft unterstreicht. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Feldkirchen-Westerham, Glonner Str. 2, 83620. Diese Adresse bestätigt die lokale Präsenz und Erreichbarkeit von Braun Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft. Mit einer klaren Geschäftsausrichtung und einer soliden rechtlichen Grundlage ist Braun Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft ein vertrauenswürdiger Partner für Kunden und Geschäftspartner in der Region .

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