BNW Beteiligungsgesellschaft "Neuer Wall" AG

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: AG

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
06.10.2008 Rullmann - - - Die Abwicklung ist beendet. Die Firma ist erloschen. - -
20.06.2007 Rullmann - - - Die Gesellschaft ist aufgelöst. - -
27.10.2005 Hirth - Der Vorstand hat aufgrund der am 20.02.2004 / 17.06.2005 eingetragenen Ermächtigung der Hauptversammlungen vom 10.02.2004 / 18.05.2005 am 06.10.2005 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 06.10.2005 die Erhöhung des Grundkapitals um 6.000,00 EUR auf 56.000,00 EUR beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Der Aufsichtsrat hat am 06.10.2005 die Änderung der Satzung in den §§ 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) und 5 (Genehmigtes Kapital) beschlossen. - Das genehmigte Kapital gemäß Ermächtigung vom 10.02.2004 / 18.05.2005 beträgt nunmehr noch 19.000,00 EUR. - Satzung Blatt 71 ff Sonderband 2
17.06.2005 Hirth - , 4 (Einteilung des Grundkapitals), 5 (Genehmigtes Kapital) und 11 beschlossen. - Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 10.02.2009 durch Ausgabe neuer nennwertloser Inhaber-Stückaktien in der Form von stimmrechtslosen Vorzugsaktien gegen Sach- oder Bareinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens EUR 25.000,00 zu erhöhen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach - Gesellschaftsvertrag Blatt 53 ff Sonderband Verschmelzungsvertrag Blatt 50 ff Sonderband
16.07.2004 Kruse - , 2 (Gegenstand) und 7 beschlossen. die Verwaltung eigenen Vermögens für eigene Rechnung sowie die Anlage- und Abschluss-Vermittlung im Sinne des § 1 Absatz 1a Satz 2 Nrn. 1 und 2 KWG von Anteilen an Investmentvermögen, die von einer Kapitalanlagegesellschaft ausgegeben werden und/oder von ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Investmentgesetz öffentlich vertrieben werden dürfen, ausschließlich zwischen den Kunden und den in § 2 Absatz 6 Satz 1 Nr. 8 KWG genannten Unternehmen. Bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistungen ist die Gesellschaft nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Anteilen von Kunden zu verschaffen. Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken nach § 112 des Investmentgesetzes (sogenannte "Single- Hedgefonds") werden von der Gesellschaft nicht vermittelt. Ausgenommen sind andere erlaubnispflichtige Geschäfte im Sinne des § 1 KWG. - - Satzung Blatt 43 ff. Sonderband
20.02.2004 Kruse - Die Hauptversammlung vom 10.02.2004 hat die Neufassung der Satzung beschlossen, insbesondere in den jetzigen §§ 1 Abs. (3) (Geschäftsjahr), 2 (Gegenstand) und 5 (Genehmigtes Kapital). Verwaltung und Erhalten eigenen Vermögens sowie der Erwerb von Beteiligungen, insbesondere an der BNW Beteiligungsgesellschaft "Neuer Wall" mbH. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats - Satzung Blatt 31 ff. Sonderband
04.03.2002 Sanders Hamburg Aktiengesellschaft Satzung vom 15.11.2001. Verwaltung und Erhaltung eigenen Vermögens. - Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Vorstandsmitglieder können ermächtigt werden, Rechtsgeschäfte mit sich als Vertreter eines Dritten vorzunehmen (Befreiung vom Vertretungsverbot des § 181, 2. Alt. BG Satzung Blatt 9 ff. Sonderband

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