BKN International AG

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: AG

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Rechtsverhältnisse Kommentar
08.05.2017 Keusch - - Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht. -
21.09.2016 M. Müller - - Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Köln (71 IN -
02.10.2012 G. Edler Änderung zur Geschäftsanschrift: Bismarckstraße 27-29, 50672 Köln - - -
09.10.2009 Richter - - Durch Beschluss des Amtsgerichts Köln (71 IN 384/09) vom 01.10.2009 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. -
10.09.2009 M. Müller - - Durch Beschluss des Amtsgerichts Köln (71 IN 308/09) vom 31.08.2009 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt . -
14.05.2009 Keusch Geschäftsanschrift: Gustav-Heinemann-Ufer 56, 50968 Köln Die Hauptversammlung vom 07.05.2009 hat die Änderung der Satzung in § 14 Abs. 3 und Abs. 4 (Die Hauptversammlung) beschlossen. - -
17.07.2008 Keusch - Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 14.02.2008 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 730.120,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 08.07.2008 sind § 4 Nr. 1, 2, 3 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals sowie des genehmigten Kapitals) der Satzung geändert. - -
19.07.2007 Keusch - Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 16.02.2006 erteilten Ermächtigung (genehmigtes Kapital) ist die Erhöhung des Grundkapitals um EUR 3.682.604,00 durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 13.07.2007 ist § 4 Nr. 1, 2 und 3 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert. Das bisherige genehmigte Kapital ist aufgehoben und durch Beschluß der Hauptversammlung vom 16.02.2006 wurde ein neues genehmigtes Kapital geschaffen, § 4 Abs.3 der Satzung -
16.03.2007 Keusch - Die Hauptversammlung vom 22.02.2007 hat die Änderung der Satzung in § 4 Abs. 8 und 9 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. Die Hauptversammlung vom 16.02.2006 hat die Einführung eines neuen bedingten Kapitals V gemäß § 4 Abs. 8 der Satzung beschlossen. Durch Beschluß der Hauptversammlung vom 22.02.2007 wurde das bedingte Kapital V herabgesetzt und § 4 Abs. 8 der Satzung geändert. Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 1.000.000,00 bedingt erhöht durch Ausgabe von bis zu 1.000.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien (Bedingtes Kapital V). Das bedingte Kapital dient ausschließlich der Gewährung neuer Aktien an die Inhaber oder Gläubiger von Options- oder Wandelschuldverschreibungen, die gemäß Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 16.Februar 2006 durch die Gesellschaft oder durch unmittelbare oder mittelbare -
- - - Das Bedingte Kapital II auf Grund des Beschlusses der Hauptversammlung vom 29.09.2004 ist nach Ausübung von Bezugsrechten reduziert. § 4 Nr 5 der Satzung lautet jetzt: Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu Euro 987.363,00 bedingt erhöht durch Ausgabe von bis zu 987.363,00 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien (Bedingtes Kapital II). Das bedingte Kapital dient ausschließlich der Gewährung neuer Aktien an die Inhaber oder Gläubiger von Options- oder Wandelschuldverschreibungen, die gemäß Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung vom 29. September 2004 durch die Gesellschaft oder durch unmittelbare oder mittelbare Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften der Gesellschaft ausgegeben werden. Die Ausgabe der Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Beschlusses jeweils festzulegenden Options- bzw. Wandlungspreis. Auf der Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 17.03.2005 (Genehmigtes Kapital) ist die Erhöhungdes Grundkapitals in Höhe von EUR 494.079,00 durchgeführt. § 4 Nr.3 der Satzung lautet jetzt: Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats -
10.06.2005 Keusch - Im Rahmen der bedingten Kapitalerhöhung (Bedingtes Kapital - Beschluß Bl. 1601 ff. Sdb.
12.04.2005 Keusch - Die Hauptversammlung vom 17.03.2005 hat die Änderung der Satzung in § 4 Abs. 3, 4, 5, 6, 7 (genehmigtes und bedingtes Kapital) beschlossen. Die Hauptversammlung vom 17.03.2005 hat die Aufhebung des noch nicht ausgenützten genehmigten Kapitals in Höhe von 5.247.239,00 EUR und die Änderung von § 4 Abs. 3 der Satzung (genehmigtes Kapital) beschlossen. Beschluss Bl. 1481 ff. Sdb.
05.10.2004 Schütte-Müller - - Die Hauptversammlung vom 29.09.2004 hat die bedingte Erhöhung des Grundkapitals um einen Betrag bis zu 4.000.000,00 Euro durch Ausgabe von bis zu 4.000.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien (Bedingtes Kapital II) beschlossen. Das Bedingte Kapital dient ausschließlich der Gewährung neuer Aktien an die Inhaber oder Gläubiger von Options- oder Wandelschuldverschreibungen, die gemäß Beschluß der außerordentlichen Hauptversammlung vom 29.09.2004 durch die Gesellschaft oder durch unmittelbare oder mittelbare Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften der Gesellschaft ausgegeben werden. Die Ausgabe erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichnteten Beschlusses jeweils festzulegenden Options- bzw. Wandlungspreis. Eintragung in Sp. 6 b wurde durch die Streichung des Wortes "Millionen" von Amts wegen berichtigt.
05.10.2004 Schütte-Müller - Die Hauptversammlung vom 29.09.2004 hat eine bedingte Kapitalerhöhung und damit die Einfügung eines Abs.4 in § 5 der Satzung (Grundkapital) beschlossen. - Behluss Bl. 1436 ff. Sdb.
26.08.2004 Schütte-Müller - Der Aufsichtsrat hat am 06.07.2004 die Änderung der Satzung - Beschl. Bl. 1416 ff. Sdb.
25.06.2004 Schütte-Müller - - Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 04.03.2004 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um Beschl. Bl. 1363 f Sdb.
21.06.2004 Schütte-Müller - Die Hauptversammlung vom 04.03.2004 hat die Änderung der - Lfd. Nr. 11 Sp. 6 a von Amts wegen ergänzt
16.09.2003 Allmer - - Die Hauptversammlung vom 23.07.2003 hat die Änderung der Beschluss, Bl. 1096 ff Sdb.
15.07.2003 Allmer - - Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 17.02.2000 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um Beschluss des Aufsichtsrats Bl. Bl. 1064
- - - - lfd. Nr. 2 Sp.6 u. lfd. Nr. 4 Sp. 6 von Amts wegen berichtigt
15.07.2002 Wellems - - Durch Beschluß der Hauptversammlung vom 14.12.2000 ist die Satzung in § 9 Abs. 1 (Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder) und § 4 Abs. 4 (bedingtes Kapital) geändert. Das bedingte erhöhte Grundkapital beträgt nunmehr 769.695,00 EUR. lfd. Nr. 1,Sp. 6 - letzter Absatz -von Amts wegen berichtigt
22.10.2001 Wellems - Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 17.02.2000 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um - Beschl. Bl. 923 ff. Sdb
10.03.2004 - Die Hauptversammlung vom 04.03.2004 hat die Änderung der - -
19.12.2003 Allmer - - Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 23.07.2003 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um -
- - - - Beschluss Bl. 1278 ff Sdb.

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