Big-Bike Krefeld GmbH

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: GmbH

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
20.04.2012 Schußmüller - - - Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht. - -
12.07.2011 Dröge - - - Durch Beschluss des Amtsgerichts Krefeld (Az. 93 IN 112/07) vom 31.05.2011 ist das Insolvenzverfahren aufgehoben. - -
11.12.2007 Dröge - - - Durch Beschluss des Amtsgerichts Krefeld (93 IN 112/07) vom 05.12.2007 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. - vgl. Bl. 59 f. Hbd.
- - - - - - vgl. Bl. 53 Hbd.
04.09.2007 Berretz - - - Durch Beschluss des Amtsgerichts Krefeld (93 IN 112/07) vom 31.08.2007 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt - -
27.04.2005 Deussen - Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.03.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 03.03.2005 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 03.03.2005 mit der Big-Bike Duisburg GmbH mit Sitz in Duisburg ( AG Duisburg HRB 9399) verschmolzen. - - - Anm. Bl. 50 ff. Sdb. Verschmelzungsvertrag Blatt 54 ff. Sonderband Zustimmungsbeschlüsse : Bl. 58 R SdB (übertragede Gesellschaft), Bl. 59 (übernehmende Gesellschaft)
21.02.2003 Dedic Krefeld Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 10.07.1998 ist der Handel mit und die Reparatur von Motorrädern. Neugründung durch Abspaltung - § 123 Absatz 2 Nr. 2 Umwandlungsgesetz - des Teilbetriebes "Motorrad" der beim Amtsgericht Krefeld unter HRB 3245 eingetragenen Firma LSL-Motorradtechnik-GmbH mit Sitz in Krefeld mit allen zugehörigen Aktiva und Passiva. Die Spaltung (vorliegend: Abspaltung zur Neugründung gem. § 123 Abs. 2 Ziff. 2 UmwG) ist am 03.12.1998 im Register des übertragenden Rechtsträgers eingetragen und damit wirksam geworden. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einzelnen oder mehreren Geschäftsführern Alleinvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Tag der ersten Eintragung in Krefeld: 06.11.1998 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 20.02.2003. Gesellschaftsvertrag Blatt 42 R ff. Sonderband

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