BG Kliniken Ludwigshafen und Tübingen gGmbH

Status Status: Aktiv
Rechtsform Rechtsform: GmbH
Adresse Adresse: Wittelsbachstraße, 10, 67061, Ludwigshafen am Rhein
Kapital: 100000.00 EUR
Zweck: (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Zweck der Gesellschaft ist die a) Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 1 AO), b) Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 3 AO), c) Förderung der Erziehung und der Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 7 AO), d) Förderung des Wohlfahrtswesens (§52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 AO), e) Förderung des Sports (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 21 AO), f) Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO. Zur Verwirklichung dieses Zwecks ist Gegenstand der Gesellschaft insbesondere a) die Errichtung, die Unterhaltung und der Betrieb von aa) besonders qualifizierten ambulanten, teilstationären und stationären Einrichtungen zur Diagnostik, Akutbehandlung, medizinischen Rehabilitation und Begutachtung von Unfallverletzten, vorwiegend von Versicherten der gesetzlichen Unfallversicherung, Patienten mit berufsbedingten Erkrankungen / Berufskrankheiten und anderen Patienten, Einrichtungen zur Durchführung von medizinischen Maßnahmen der Individualprävention gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 der Berufskrankheitenverordnung einschließlich der dazugehörigen Schulungen für Patienten und Angehörige sowie sonstigen Einrichtungen, die dem Betrieb dieser ambulanten, teilstationären und stationären Einrichtungen zu dienen bestimmt sind, namentlich der "Berufsgenossenschaftlichen Unfallkliniken Ludwigshafen und Tübingen", bb) Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen, insbesondere zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung auf dem Gebiet der Unfallmedizin und der berufsbedingten Erkrankungen, namentlich das Siegfried Weller Institut für Unfallmedizinische Forschung der Berufsgenossenschaftlichen Unfallklinik Tübingen sowie das Andreas Wentzensen Forschungsinstitut der Berufsgenossenschaftlichen Unfallklinik Ludwigshafen, nebst der zeitnahen Weitergabe der durch diese gewonnenen Erkenntnisse, insbesondere durch Veröffentlichungen, cc) Einrichtungen für die Durchführung von Maßnahmen zur Aus-, Fort- und Weiterbildung von ärztlichem Personal, Personal im Funktionsdienst und im medizinisch-technischen Dienst, medizinischem Pflege- und Hilfspersonal sowie sonstigem Personal der unter lit. aa) und bb) genannten sowie sonstigen Einrichtungen, namentlich der PT Akademien, staatlich anerkannte Schulen für Physiotherapie der Berufsgenossenschaftlichen Unfallkliniken Ludwigshafen und Tübingen, dd) Einrichtungen für die Durchführung von Sportangeboten zur Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit sowie Förderung der körperlichen Leistungsfähigkeit, insbesondere in den Bereichen Präventionssport, Behindertensport und Rehabilitationssport, b) die Beteiligung an Gesellschaften mit gleichlautendem, der Erreichung des Gesellschaftszwecks dienlichem Unternehmensgegenstand, gleichgültig, ob sie als gemeinnützig anerkannt sind oder nicht, die Teilnahme an Traumanetzwerken sowie die Kooperation mit Universitäten, Universitätskliniken und Trägern anderer Gesundheitseinrichtungen in Forschung, Lehre und Patientenbehandlung, insbesondere zur Entwicklung und Umsetzung von Behandlungskonzepten, eine Beteiligung an Gesellschaften, die nicht ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung verfolgen, ist ausgeschlossen, soweit eine solche Beteiligung der Anerkennung der Gesellschaft als gemeinnützig entgegensteht, c) die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der unter (2) Satz 1 genannten Zwecke durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft, soweit sichergestellt ist, dass der Empfänger die Mittel zweckentsprechend verwendet, d) als auch das planmäßige Zusammenwirken mit weiteren steuerbegünstigten Körperschaften, welche die Voraussetzungen im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung für die Anerkennung als steuerbegütigte Körperschaft (§§ 51 bis 68 AO) erfüllen zur Verwirklichung der in (2) Satz 1 genannten steuerbegünstigten Zwecke. (3) Die Gesellschaft muss nicht sämtliche Zwecke mit derselben Intensität und zur selben Zeit verfolgen. (4) Die Gesellschaft darf - unter Beachtung der weitergehenden Regelungen unter (5) - alle Geschäfte und Handlungen vornehmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar zu dienen geeignet sind. Sie darf hierzu im Rahmen des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung über die unter (2) Satz 2 lit. a) genannten Einrichtungen hinaus weitere Zweckbetriebe betreiben. Insbesondere kann sie zu diesem Zweck auch öffentlich-rechtliche Körperschaften im Sinne des (2) Satz 2 lit. d) beliefern und versorgen. (5) Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks notwendig oder nützlich erscheinen und nach Maßgabe der für die Gesellschafter geltenden gesetzlichen Bestimmungen zulässig sind. Sie dient der gesetzlichen Aufgabenerfüllung der beteiligten Unfallversicherungsträger (§§ 30, 85 SGB IV) und darf insoweit zur Verwirklichung des Gesellschaftszwecks - im Rahmen des Abschnitts -"Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung - ihre Geschäfte im In- und EU- / EWR-Ausland betreiben, insbesondere Zweigniederlassungen errichten und Gesellschaften mit gleichartigem oder ähnlichem Unternehmensgegenstand gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen oder mit ihnen kooperieren, sofern diese Vorhaben im Einklang mit den seitens der Gesellschafter wahrzunehmenden gesetzlich vorgeschriebenen (Pflichtaufgaben) oder zugelassenen Aufgaben (freiwillige Aufgaben) stehen und zu deren Erfüllung dienen (§ 30 Abs. 1 SGB IV), humanitäre Hilfsmaßnahmen, Forschungskooperationen sowie Kooperationen zum medizinischen und technischen Know-How-Transfer, insbesondere durch Personalaustausch, und im Bereich der Aus-, Fort- und Weiterbildung sind räumlich unbeschränkt zulässig. Die Gesellschaft zeigt im Auftrag der bundesunmittelbaren Gesellschafter der für diese zuständigen Aufsichtsbehörde die Maßnahmen der Gesellschaft an, die nach § 85 Abs. 1 bis 4 SGB IV anzeige- oder genehmigungspflichtig wären (§ 85 Abs. 5 SGB IV), die landesunmittelbaren Gesellschafter zeigen diese Maßnahme der jeweils zuständigen Aufsichtsbehörde selbst an, es sei denn, mit dieser wurde eine Anzeige durch die Gesellschaft selbst im Auftrag des betroffenen Gesellschafters vereinbart. Auf Verlangen einer für einen oder mehrere Gesellschafter zuständigen Aufsichtsbehörde legt die Gesellschaft überdies alle Unterlagen vor und erteilt sämtliche Auskünfte, welche die Aufsichtsbehörde zur Ausübung ihres Prüfrechts bezüglich der Beteiligung des Gesellschafters respektive der Gesellschafter benötigt.

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Satzung Kommentar
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- genannten sowie sonstigen Einrichtungen, namentlich der PT Akademien, staatlich anerkannte Schulen für Physiotherapie der Berufsgenossenschaftlichen Unfallkliniken Ludwigshafen und Tübingen, dd) Einrichtungen für die Durchführung von Sportangeboten zur Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit sowie Förderung der körperlichen Leistungsfähigkeit, insbesondere in den Bereichen Präventionssport, - Einrichtungen für die Durchführung von Maßnahmen zur Aus-, Fort- und Weiterbildung von ärztlichem Personal, Personal im Funktionsdienst und im medizinisch-technischen Dienst, medizinischem Pflege- und Hilfspersonal sowie sonstigem Personal der unter lit. a - -
- Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 3 AO), - Förderung der Erziehung und der Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 7 AO), d) Förderung des Wohlfahrtswesens (§52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 AO), e) Förderung des Sports (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 21 AO), f) Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO. Zur Verwirklichung dieses Zwecks ist Gegenstand der Gesellschaft insbesondere - -
19.08.2021 Heiß - Die Gesellschafterversammlung vom 25.06.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes sowie die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der - -
01.09.2020 Heiß - - - - Fall 8
28.01.2020 Heiß - - - - Fall 7
- genannten sowie sonstigen Einrichtungen, namentlich der PT Akademien, staatlich anerkannte Schulen für Physiotherapie der Berufsgenossenschaftlichen Unfallkliniken Ludwigshafen und Tübingen andererseits durch die Teilnahme an Traumanetzwerken sowie die Kooperation mit Universitäten, Universitätskliniken und Trägern anderer Gesundheitseinrichtungen in Forschung, Lehre und Patientenbehandlung, insbesondere zur Entwicklung und Umsetzung von Behandlungskonzepten. - Einrichtungen für die Durchführung von Maßnahmen zur Aus-, Fort- und Weiterbildung von ärztlichem Personal, Personal im Funktionsdienst und im medizinisch-technischen Dienst, Pflege- und Hilfspersonal sowie sonstigem Personal der unter lit. - -
- des öffentlichen Gesundheitswesens (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 3 AO), - der Erziehung und der Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 7 AO). (4) Die Gesellschaft muss nicht sämtliche Zwecke mit derselben Intensität und zur selben Zeit verfolgen. (5) Die Gesellschaft darf - unter Beachtung der weitergehenden Regelungen unter (6) - alle Geschäfte und Handlungen vornehmen, - -
- Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen, insbesondere zur - - - Fall 6
20.11.2019 Heiß - Die Gesellschafterversammlung vom 21.06.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 in Ziff.(1) (1) Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist sowohl die Trägerschaft von Zweckbetrieben im Sinne des - -
08.05.2018 Heiß - - - - Fall 5
27.10.2017 Heiß - - - - Fall 4
01.03.2016 Heiß - - - - Fall 3
16.10.2015 Heiß Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen, insbesondere zur Gesellschaft mit beschränkter Haftung Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels des Vereins für Berufsgenossenschaftliche Heilbehandlung e.V., Heidelberg (Amtsgericht Mannheim VR 330385) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 25.09.2015. (1)Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist sowohl die Trägerschaft von Zweckbetrieben im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§§ 51 ff. AO), insbesondere der Betrieb von Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Fall 1

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Kliniken Oberallgäu gGmbH GmbH Sonthofen Im Stillen, 2, 87509, Sonthofen
BG Kliniken Ludwigshafen und Tübingen gGmbH ist ein Unternehmen vom Typ GmbH. Das Unternehmen ist in den Bereichen (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Zweck der Gesellschaft ist die a) Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 1 AO), b) Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 3 AO), c) Förderung der Erziehung und der Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 7 AO), d) Förderung des Wohlfahrtswesens (§52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 AO), e) Förderung des Sports (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 21 AO), f) Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO. Zur Verwirklichung dieses Zwecks ist Gegenstand der Gesellschaft insbesondere a) die Errichtung, die Unterhaltung und der Betrieb von aa) besonders qualifizierten ambulanten, teilstationären und stationären Einrichtungen zur Diagnostik, Akutbehandlung, medizinischen Rehabilitation und Begutachtung von Unfallverletzten, vorwiegend von Versicherten der gesetzlichen Unfallversicherung, Patienten mit berufsbedingten Erkrankungen / Berufskrankheiten und anderen Patienten, Einrichtungen zur Durchführung von medizinischen Maßnahmen der Individualprävention gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 der Berufskrankheitenverordnung einschließlich der dazugehörigen Schulungen für Patienten und Angehörige sowie sonstigen Einrichtungen, die dem Betrieb dieser ambulanten, teilstationären und stationären Einrichtungen zu dienen bestimmt sind, namentlich der "Berufsgenossenschaftlichen Unfallkliniken Ludwigshafen und Tübingen", bb) Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen, insbesondere zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung auf dem Gebiet der Unfallmedizin und der berufsbedingten Erkrankungen, namentlich das Siegfried Weller Institut für Unfallmedizinische Forschung der Berufsgenossenschaftlichen Unfallklinik Tübingen sowie das Andreas Wentzensen Forschungsinstitut der Berufsgenossenschaftlichen Unfallklinik Ludwigshafen, nebst der zeitnahen Weitergabe der durch diese gewonnenen Erkenntnisse, insbesondere durch Veröffentlichungen, cc) Einrichtungen für die Durchführung von Maßnahmen zur Aus-, Fort- und Weiterbildung von ärztlichem Personal, Personal im Funktionsdienst und im medizinisch-technischen Dienst, medizinischem Pflege- und Hilfspersonal sowie sonstigem Personal der unter lit. aa) und bb) genannten sowie sonstigen Einrichtungen, namentlich der PT Akademien, staatlich anerkannte Schulen für Physiotherapie der Berufsgenossenschaftlichen Unfallkliniken Ludwigshafen und Tübingen, dd) Einrichtungen für die Durchführung von Sportangeboten zur Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit sowie Förderung der körperlichen Leistungsfähigkeit, insbesondere in den Bereichen Präventionssport, Behindertensport und Rehabilitationssport, b) die Beteiligung an Gesellschaften mit gleichlautendem, der Erreichung des Gesellschaftszwecks dienlichem Unternehmensgegenstand, gleichgültig, ob sie als gemeinnützig anerkannt sind oder nicht, die Teilnahme an Traumanetzwerken sowie die Kooperation mit Universitäten, Universitätskliniken und Trägern anderer Gesundheitseinrichtungen in Forschung, Lehre und Patientenbehandlung, insbesondere zur Entwicklung und Umsetzung von Behandlungskonzepten, eine Beteiligung an Gesellschaften, die nicht ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung verfolgen, ist ausgeschlossen, soweit eine solche Beteiligung der Anerkennung der Gesellschaft als gemeinnützig entgegensteht, c) die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der unter (2) Satz 1 genannten Zwecke durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft, soweit sichergestellt ist, dass der Empfänger die Mittel zweckentsprechend verwendet, d) als auch das planmäßige Zusammenwirken mit weiteren steuerbegünstigten Körperschaften, welche die Voraussetzungen im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung für die Anerkennung als steuerbegütigte Körperschaft (§§ 51 bis 68 AO) erfüllen zur Verwirklichung der in (2) Satz 1 genannten steuerbegünstigten Zwecke. (3) Die Gesellschaft muss nicht sämtliche Zwecke mit derselben Intensität und zur selben Zeit verfolgen. (4) Die Gesellschaft darf - unter Beachtung der weitergehenden Regelungen unter (5) - alle Geschäfte und Handlungen vornehmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar zu dienen geeignet sind. Sie darf hierzu im Rahmen des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung über die unter (2) Satz 2 lit. a) genannten Einrichtungen hinaus weitere Zweckbetriebe betreiben. Insbesondere kann sie zu diesem Zweck auch öffentlich-rechtliche Körperschaften im Sinne des (2) Satz 2 lit. d) beliefern und versorgen. (5) Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks notwendig oder nützlich erscheinen und nach Maßgabe der für die Gesellschafter geltenden gesetzlichen Bestimmungen zulässig sind. Sie dient der gesetzlichen Aufgabenerfüllung der beteiligten Unfallversicherungsträger (§§ 30, 85 SGB IV) und darf insoweit zur Verwirklichung des Gesellschaftszwecks - im Rahmen des Abschnitts -"Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung - ihre Geschäfte im In- und EU- / EWR-Ausland betreiben, insbesondere Zweigniederlassungen errichten und Gesellschaften mit gleichartigem oder ähnlichem Unternehmensgegenstand gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen oder mit ihnen kooperieren, sofern diese Vorhaben im Einklang mit den seitens der Gesellschafter wahrzunehmenden gesetzlich vorgeschriebenen (Pflichtaufgaben) oder zugelassenen Aufgaben (freiwillige Aufgaben) stehen und zu deren Erfüllung dienen (§ 30 Abs. 1 SGB IV), humanitäre Hilfsmaßnahmen, Forschungskooperationen sowie Kooperationen zum medizinischen und technischen Know-How-Transfer, insbesondere durch Personalaustausch, und im Bereich der Aus-, Fort- und Weiterbildung sind räumlich unbeschränkt zulässig. Die Gesellschaft zeigt im Auftrag der bundesunmittelbaren Gesellschafter der für diese zuständigen Aufsichtsbehörde die Maßnahmen der Gesellschaft an, die nach § 85 Abs. 1 bis 4 SGB IV anzeige- oder genehmigungspflichtig wären (§ 85 Abs. 5 SGB IV), die landesunmittelbaren Gesellschafter zeigen diese Maßnahme der jeweils zuständigen Aufsichtsbehörde selbst an, es sei denn, mit dieser wurde eine Anzeige durch die Gesellschaft selbst im Auftrag des betroffenen Gesellschafters vereinbart. Auf Verlangen einer für einen oder mehrere Gesellschafter zuständigen Aufsichtsbehörde legt die Gesellschaft überdies alle Unterlagen vor und erteilt sämtliche Auskünfte, welche die Aufsichtsbehörde zur Ausübung ihres Prüfrechts bezüglich der Beteiligung des Gesellschafters respektive der Gesellschafter benötigt. tätig. Der eingetragene Kapitalbetrag beläuft sich auf 100000.00 EUR, was die finanzielle Stabilität von BG Kliniken Ludwigshafen und Tübingen gGmbH unterstreicht. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Ludwigshafen am Rhein, Wittelsbachstraße 10, 67061. Diese Adresse bestätigt die lokale Präsenz und Erreichbarkeit von BG Kliniken Ludwigshafen und Tübingen gGmbH. Mit einer klaren Geschäftsausrichtung und einer soliden rechtlichen Grundlage ist BG Kliniken Ludwigshafen und Tübingen gGmbH ein vertrauenswürdiger Partner für Kunden und Geschäftspartner in der Region .

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