Berufsförderungswerk Hamm Gesellschaft mit beschränkter Haftung






Kapital:
50000.00 DEM
Zweck:
(1) Die Gesellschaft verfolgt in Erfüllung caritativer Aufgaben der katholischen Kirche ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, der Erziehung sowie Volks- und Berufsbildung, des Wohlfahrtswesens und die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. Die Gesellschaft kann darüber hinaus auch andere Körperschaften, die als steuerbegünstigten Zweck die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, der Jugend- und Altenhilfe, des Wohlfahrtswesens, der Erziehung und Volks- und Berufsbildung sowie der Unterstützung hilfsbedürftiger Personen zum Gegenstand des Unternehmens haben, fördern (Förderkörperschaft i.S.d. § 58 Nr. 1 AO in der aktuell geltenden Fassung). (3) Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch - den Betrieb eines Berufsförderungswerks, - das Angebot von Besonderen Hilfen (Sozial-Psychologische Dienste, Integrationsdienst, medizinisch-therapeutische Dienste, Reha-Management), - individuelle personenzentrierte Angebote im Rahmen der Unterstützung hilfsbedürftiger Personen, wie z.B. Eingliederungshilfen, - weiterer Dienste, die dem Zweck i.S.d. Absatz (2) dienen. (4) Die Gesellschaft ist berechtigt, sämtliche Geschäfte vorzunehmen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern, insbesondere darf die Gesellschaft gleichgerichtete Unternehmen errichten, erwerben und / oder sich an ihnen beteiligen. Soweit die Gesellschaft ihre Ziele nicht selbst verfolgt, kann sie sich zur Zweckerfüllung einer Hilfsperson i.S.d. § 57 AO in der jeweils gültigen Fassung bedienen. (5) Die Gesellschaft und ihre Einrichtungen dienen dem gemeinsamen Werke christlicher Nächstenliebe als Lebens- und Wesensäußerung der katholischen Kirche. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben deshalb ihren Dienst im Sinne und in der Erfüllung der sich daraus ergebenden allgemeinen und besonderen Dienstverpflichtungen zu leisten. (6) Die Gesellschaft ist Mitglied im zuständigen Caritasverband. (7) Die Gesellschaft erkennt die durch den Erzbischof von Paderborn erlassene "Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse" in ihrer im Kirchlichen Amtsblatt für die Erzdiözese Paderborn veröffentlichten jeweiligen Fassung als verbindlich an und wird diese anwenden. Das gleiche gilt, wenn die vorgenannten Bestimmungen durch andere Regelungen ersetzt werden.
Historische Daten
Datum | Adresse | Rechtsform | Gegenstand | Satzung | Kommentar |
---|---|---|---|---|---|
14.11.2014 Drouven | - | Die Gesellschafterversammlung vom 18.12.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes sowie die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. | (1) Die Gesellschaft verfolgt in Erfüllung caritativer Aufgaben der katholischen Kirche ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, der Erziehung sowie Volks- und Berufsbildung, des Wohlfahrtswesens und die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. Die Gesellschaft kann darüber hinaus auch andere Körperschaften, die als steuerbegünstigten Zweck die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, der Jugend- und Altenhilfe, des Wohlfahrtswesens, der Erziehung und Volks- und Berufsbildung sowie der | - | - |
- | die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, | - | die selbstlose Unterstützung von Personen, deren Teilhabe an der Gesellschaft durch ihre körperlichen Funktionen, geistigen Fähigkeiten oder ihre seelische Gesundheit beeinträchtigt ist oder die davon bedroht sind. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere durch den Berieb des Berufsförderungswerkes in Hamm als katholische Einrichtung sowie entsprechender Hilfs-, Versorgungs- und Nebenbetriebe realisiert. Das Angebot der Gesellschaft umfasst insbesondere: Einrichtungen und Leistungen für Prävention, Assessment, Qualifizierung, Beschäftigung und Integration für Menschen mit Behinderung zum Zwecke der Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben und der Gesellschaft. Die Gesellschaft ist berechtigt, sämtliche Geschäfte vorzunehmen, die geeignet sind, | - | - |
05.01.2009 Drouven | ergänzend eingetragen: Geschäftsanschrift: Caldenhofer Weg 225, 59063 Hamm | Die Gesellschafterversammlung vom 21.10.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) sowie die vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. | Der Gesellschaft obliegt in Erfüllung caritativer Aufgaben der katholischen Kirche | - | - |
13.10.2003 Oezturgut | durch Bildungsmaßnahmen nichtbehinderter Personen unter der Voraussetzung, dass die Durchführung von beruflichen Leistungen zur Rehabilitation nicht beeinträchtigt wird. Die Aufnahme von Behinderten hat Vorrang. | Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 25.01.1972 zuletzt geändert am 20.09.1984 | 1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne der §§ 51 ff der AO. 2. Die unter Ziffer 1 genannten Zwecke werden verfolgt: | Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. | Tag der ersten Eintragung: 24.07.1972 Tag der letzten Eintragung: 26.06.2002 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 13.10.2003. |
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Berufsförderungswerk Hamm Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist ein Unternehmen vom Typ GmbH, das in Hamm registriert ist. Das Unternehmen ist in den Bereichen (1) Die Gesellschaft verfolgt in Erfüllung caritativer Aufgaben der katholischen Kirche ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, der Erziehung sowie Volks- und Berufsbildung, des Wohlfahrtswesens und die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. Die Gesellschaft kann darüber hinaus auch andere Körperschaften, die als steuerbegünstigten Zweck die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, der Jugend- und Altenhilfe, des Wohlfahrtswesens, der Erziehung und Volks- und Berufsbildung sowie der Unterstützung hilfsbedürftiger Personen zum Gegenstand des Unternehmens haben, fördern (Förderkörperschaft i.S.d. § 58 Nr. 1 AO in der aktuell geltenden Fassung). (3) Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch - den Betrieb eines Berufsförderungswerks, - das Angebot von Besonderen Hilfen (Sozial-Psychologische Dienste, Integrationsdienst, medizinisch-therapeutische Dienste, Reha-Management), - individuelle personenzentrierte Angebote im Rahmen der Unterstützung hilfsbedürftiger Personen, wie z.B. Eingliederungshilfen, - weiterer Dienste, die dem Zweck i.S.d. Absatz (2) dienen. (4) Die Gesellschaft ist berechtigt, sämtliche Geschäfte vorzunehmen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern, insbesondere darf die Gesellschaft gleichgerichtete Unternehmen errichten, erwerben und / oder sich an ihnen beteiligen. Soweit die Gesellschaft ihre Ziele nicht selbst verfolgt, kann sie sich zur Zweckerfüllung einer Hilfsperson i.S.d. § 57 AO in der jeweils gültigen Fassung bedienen. (5) Die Gesellschaft und ihre Einrichtungen dienen dem gemeinsamen Werke christlicher Nächstenliebe als Lebens- und Wesensäußerung der katholischen Kirche. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben deshalb ihren Dienst im Sinne und in der Erfüllung der sich daraus ergebenden allgemeinen und besonderen Dienstverpflichtungen zu leisten. (6) Die Gesellschaft ist Mitglied im zuständigen Caritasverband. (7) Die Gesellschaft erkennt die durch den Erzbischof von Paderborn erlassene "Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse" in ihrer im Kirchlichen Amtsblatt für die Erzdiözese Paderborn veröffentlichten jeweiligen Fassung als verbindlich an und wird diese anwenden. Das gleiche gilt, wenn die vorgenannten Bestimmungen durch andere Regelungen ersetzt werden. tätig. Die Registrierungsnummer lautet HRB 230. Der eingetragene Kapitalbetrag beläuft sich auf 50000.00 DEM, was die finanzielle Stabilität von Berufsförderungswerk Hamm Gesellschaft mit beschränkter Haftung unterstreicht. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Hamm, Caldenhofer Weg 225, 59063. Diese Adresse bestätigt die lokale Präsenz und Erreichbarkeit von Berufsförderungswerk Hamm Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Mit einer klaren Geschäftsausrichtung und einer soliden rechtlichen Grundlage ist Berufsförderungswerk Hamm Gesellschaft mit beschränkter Haftung ein vertrauenswürdiger Partner für Kunden und Geschäftspartner in der Region Hamm und darüber hinaus.
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