behördenunabhängiger Stadt- und Kommunalverlag GmbH

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: GmbH

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
11.07.2017 Michel - - - Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht. - Fall 9
10.03.2017 Michel - - - Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Limburg a.d. Lahn (Az. 9 IN 189/12) vom 17.01.2017 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft mangels einer den Kosten des Verfahrens entsprechenden Insolvenzmasse eingestellt. Die Gesellschaft ist aufgelöst. - Fall 8
17.01.2013 Michel - - - Durch Beschluss des Amtsgerichts Limburg a.d. Lahn (Az. 9 IN 189/12) vom 03.01.2013 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. - Fall 7
03.12.2012 Michel - - - Durch Beschluss des Amtsgerichts Limburg a.d. Lahn (Az. 9 IN 189/12) vom 30.11.2012 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. - Fall 6
07.05.2010 Pahl Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen als Geschäftsanschrift: - - - - -
28.10.2008 Peters - Die Gesellschafterversammlung vom 21.10.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) beschlossen. Betrieb eines Verlages, die Akquisition von Geschäftsanzeigen zur Finanzierung der Herstellung von Geschäftsanzeigen zur Finanzierung der Herstellung von Druckerzeugnissen, deren Veröffentlichung und Verbreitung sowie alle artverwandten Tätigkeiten, ebenso der Import von Waren aller Art weltweit und deren Vertrieb in Europa. - - -
07.12.2007 Becker Hadamar Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 18.10.2007 mit Änderung vom 19.11.2007 ist der Betrieb eines Verlages, die Akquisition von Geschäftsanzeigen zur Finanzierung der Herstellung von Druckererzeugnissen, deren Veröffentlichung und Verbreitung sowie alle - Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten. -

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